Spülautomatik stoppt Stagnation

Anlagenbauer sichern Trinkwasserqualität mit Nachrüstsatz für Rohrbelüfter

Autor: Dipl.-Ing. Markus Kleine-Bussmann
Gelsenkirchen, 24. September 2015. 
Deutschlandweit erkranken laut Umweltbundesamt (UBA) jährlich mindestens 20.000 bis 32.000 Personen an einer durch Legionellen hervorgerufenen Lungenentzündung. Bei 15 Prozent der Betroffenen endet diese tödlich. Die Vermehrung der stäbchenförmigen Bakterien wird vor allem in nicht regelmäßig durchflossenen Rohrleitungen begünstigt. Deshalb sieht die Überarbeitung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) strengere Regeln für die Untersuchungspflicht der entsprechenden Anlagen vor. Danach sind Unternehmer oder andere Inhaber einer Trinkwasserinstallation, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, dazu verpflichtet, dessen Qualität spätestens alle drei Jahre mikrobiologisch untersuchen zu lassen (§ 14 Abs. 3). Übersteigen die ermittelten Messergebnisse den tolerierten Maßnahmewert, ist sofortiges Handeln erforderlich. Um einen teuren und aufwändigen Rückbau des Rohrbelüfters zu vermeiden, empfiehlt sich der Einsatz eines Endstrang-Rohrbelüfters mit Spülautomatik. Dieser lässt sich schnell und einfach nachrüsten, ohne Wände aufzustemmen und Fliesen zu erneuern. Somit ist er eine wirtschaftliche Lösung, die dem Bakterienwachstum dauerhaft entgegenwirkt und die Trinkwasserqualität sichert.



Legionellen sind humanpathogene Keime, die sich im Wasser innerhalb eines Temperaturbereichs von 25°C bis 50°C stark vermehren können. Erst bei Temperaturen über 60°C sterben sie ab. Die Erreger werden durch zerstäubtes, vernebeltes Wasser übertragen, das sich in Tröpfchenform in der Luft befindet und dann eingeatmet wird. Das bedeutet, dass beispielsweise Duschen oder Wasserhähne mögliche Ansteckungsquellen sind, wenn sich Legionellen in den Rohrleitungen angesiedelt und vermehrt haben. Die Bakterien sind Auslöser für verschiedene, im schlimmsten Fall tödlich verlaufende Krankheiten, wie z.B. das Pontiac-Fieber und Lungenentzündungen.


Stagnation verursacht Legionellen
Eine zu lange Verweildauer des Wassers in den Rohrleitungen begünstigt das Wachstum der gefährlichen Bakterien. Werden Trinkwasserleitungen nicht regelmäßig durchspült, bedeutet diese Stagnation ein erhebliches Risiko für die Trinkwasserhygiene. Vor allem die Leitungsabschnitte zwischen dem letzten Steigleitungsabzweig und dem Endstrang-Rohrbelüfter bergen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Diese Installationssituation findet man in Gebäuden älteren Semesters sehr häufig vor: Der Rohrbelüfter (Bauform E) ist Bestandteil der bewährten Sammelsicherung und an der höchsten Stelle der Steigleitung montiert. Die Sicherungsarmatur kommt in vielen Ein- und Mehrfamilienhäusern, aber auch in nicht öffentlichen Gebäuden vor. Weitere Risikofaktoren können zu groß dimensionierte Rohrleitungen sein, ebenso wie eine unzureichende Rohrdämmung. Dadurch ergibt sich eine Wärmeübertragung von Warmwasser- auf Kaltwasserleitungen, so dass die Bakterien ideale Wachstumsbedingungen vorfinden.

Anlagenbetreiber in der Pflicht
Der § 14 Abs. 3 der TrinkwV regelt die Untersuchungspflicht von Trinkwasseranlagen für die Betreiber von Trinkwasseranlagen und Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Diese müssen in einem Abstand von drei Jahren systematische Untersuchungen an repräsentativen Probenahmestellen der Trinkwasserinstallation durchführen lassen (TrinkwV 2012). Der Maßnahmewert von 100 KBE / 100 ml (Kolonie bildende Einheiten pro 100 ml Wasser) darf nicht überschritten werden. Sollte dies der Fall sein, sind unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache durchzuführen und das Problem zu beheben. Gemäß VDI/DVGW-Richtlinie 6023 wird ein vollständiger Wasseraustausch innerhalb der gesamten Installation nach spätestens 72 Stunden empfohlen. Um eine Großanlage im Sinne der TrinkwV handelt es sich, wenn diese einen Speicher- oder Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Liter Speicherinhalt aufweist oder in mindestens einem Rohrleitungsabschnitt der Wasserinhalt zwischen dem Abgang eines Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle mehr als drei Liter beträgt. Zu den Betreibern von Trinkwasseranlagen gehören z.B. Gebäudeeigentümer und Vermieter, aber auch Facility Manager oder Pächter.

Gefahrenstelle Sammelsicherung
Durch Rückfließen und Rücksaugen kann die Trinkwassergüte beeinträchtigt werden. Die Gefahr des Rücksaugens besteht immer dann, wenn der Trinkwasserauslauf der Entnahmearmatur unterhalb des höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegels liegt. Um das zu verhindern, gab die frühere Fassung der DIN-Norm 1988 die Installation einer Kombination von Sicherungseinrichtungen in Gebäuden vor. Diese Kombination bestand aus einem in die Steigleitungs-Absperrarmatur integrierten Rückflussverhinderer und einem am oberen Steigleitungsende verbauten Rohrbelüfter. Rohrbelüfter der Bauform E sind zusätzlich mit einem Ablauftrichter mit angeschlossener Entwässerungsleitung ausgestattet, um das Wasser, das beim Entlüften austritt, sicher ableiten zu können. Die Montage der Rohrbelüfter der Bauform E erfolgt an der höchsten Stelle einer Trinkwasser-Steigleitung. Das hat zur Folge, dass die Rohrstrecke zwischen der letzten Steigleitungs-Abzweigung für die Trinkwasser-Entnahmestellen bis zum Rohrbelüfter durch den gewöhnlichen Wasserfluss nicht durchströmt wird.

Problemlöser: Nachrüstsatz
Laut Arbeitsblatt W 556 des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e.V.) gibt es zwei Maßnahmen, um das Problem zu lösen: zum einen ein Leitungsrückbau, zum anderen ein regelmäßiger Wasseraustausch, der mit Hilfe einer Nachrüstung erfolgen kann. Wirtschaftlich sinnvoll erscheint jedoch nur die zweite Variante. Als Lösung hat sich eine Spülautomatik bewährt, wie sie beispielsweise von Seppelfricke angeboten wird. Damit bleibt die normgerechte Funktion der Sammelsicherung erhalten, da der bestehende Rohrbelüfter lediglich gegen einen optisch unauffälligen Nachrüstsatz ausgetauscht wird. Dieser kann an jeden bestehenden Rohrbelüfteranschluss, auch anderer Hersteller, montiert werden. Installationstechnische Voraussetzungen sind ein vorhandener Ablauftrichter der Bauform E mit funktionsfähiger Tropfwasserleitung sowie ein Anschlussgewinde G 3/4". Ein Aufstemmen der Wand oder das Erneuern der Fliesen ist nicht erforderlich. Für Mieter und Nutzer entstehen somit keine Unannehmlichkeiten wie Staub, Dreck und Lärm. Die Betreiber ihrerseits profitieren von einem reduzierten Koordinationsaufwand, einer schnellen Umsetzung und minimierten Kosten.


Spülautomatik wirkt Risiken der Stagnation entgegen
Das Nachrüsten einer Spülautomatik stellt den regelmäßigen Wasseraustausch sicher. Zählertechnisch wird sie nicht erfasst, da die Steigleitung und nicht die abzweigende Stockwerksleitung gespült wird. Das Spülvolumen beläuft sich auf etwa ein Liter pro Minute. Für den einzelnen Nutzer einer Wohneinheit betragen die Kosten für den zusätzlichen Wasserverbrauch weniger als ein Euro pro Jahr.

Eine im Nachrüstsatz integrierte Steuerung sorgt für den Wasseraustausch im letzen Leitungsabschnitt der Steigleitung. Die Stromversorgung der dafür eingesetzten Steuerbox erfolgt mittels Batterie. In der Sicherungsarmatur ist eine Bypassleitung integriert, über die auch die Spülung in Gang gesetzt wird. Bei diesem Vorgang öffnet bzw. schließt sich ein bistabiles Magnetventil. In der Basis-Variante hat der Nachrüstsatz fest vorgegebene Spülintervalle von 30 Sekunden im Zwei-Tages-Rhythmus. Eine individuelle Einstellung von Spülintervall und Spüldauer ist bei der PLUS-Steuerung ohne weitere Hilfsmittel möglich. Von zwölf Stunden bis zu sieben Tage lassen sich die Spülintervalle regulieren. Die Spüldauer reicht stufenlos von mindestens zehn bis maximal 120 Sekunden. Eine Montage ist sowohl bei Aufputz- als auch bei Unterputzinstallationen möglich, da für jede Einbausituation der passende Nachrüstsatz konzipiert wurde.


Wirtschaftliche Lösung
Mit §14 Abs. 3 TrinkwV regelt der Gesetzgeber die Untersuchungspflicht von Trinkwasseranlagen. Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Hotels oder Pflegeheime oblag diese Pflicht bereits vor der Novellierung. Neu ist, dass auch Besitzer von Mietshäusern, Wohnungsbaugesellschaften oder Hausverwaltungen die Trinkwasserqualität in ihrem Gebäude spätestens alle drei Jahre mikrobiologisch untersuchen lassen müssen. Die automatische Spülung von Trinkwasserleitungen zählt zu den wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Stagnation und ist gleichzeitig eine wirtschaftliche und einfach umsetzbare Lösung. 


 












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